Schulordnung

#1 von Frederik G. , 04.10.2010 19:42

Schulordnung des THG

Am Theodor-Heuss-Gymnasium, wo viele Menschen zusammen arbeiten, geht es darum, durch Übereinkunft Verhaltensregeln aufzustellen, die einen rücksichtsvollen Umgang miteinander und einen reibungslosen Ab-lauf des Schullebens zum Ziel haben.
Die Verhaltensregeln für unsere Schule sind in der folgenden Schulordnung zusammengefasst. Sie gilt für die Schulgemeinschaft des THG auf dem Schulgelände und im Schulgebäude. Sie besteht aus folgenden Teilen:

1. Allgemeine Hausordnung
2. Klassenraumordnung
3. Pausenordnung
4. Ergänzende Regelungen
5. Zusatzbestimmungen zur Mensa
6. Zusatzbestimmungen zur S1 Schüler-Bibliothek

1. Allgemeine Hausordnung

1.1. Öffnung des Schulgebäudes


Das Schulgebäude wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Die Aufenthaltsräume sind von 7.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
1.2. Verhalten im Schulgebäude / auf dem Schulgelände

* Jegliches Verhalten, das den Einzelnen selbst oder die MitschülerInnen gefährdet, ist untersagt, z.B. das Sitzen auf Fensterbänken, das Blockieren der Flure, das Herumturnen an Treppenge-ländern, das Raufen und Rennen im Schulgebäude, das Werfen von Schneebällen, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Laserpointer) usw.
* Ordnung und Sauberkeit zu erhalten ist Pflicht und Aufgabe jedes Einzelnen. Toiletten und Waschräume sind nach Benutzung sauber zu verlassen; Getränke in offenen Gefäßen dürfen nur im Aufenthaltsbereich des Erdgeschosses getrunken werden.
* Essen und Trinken im Unterricht ist grundsätzlich nicht gestattet - über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft. In den Klassenzimmern / in der Schüler-Bibliothek gilt ein Kaugummiverbot.
* Die Benutzung von Handy, MP3-Player u.ä. ist im Schulhaus, außer zu unterrichtlichen Zwecken, verboten. Eingezogene Geräte können gegebenenfalls nach der sechsten Stunde im Sekretariat abgeholt werden.
* Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht RAUCHVERBOT. Im gekennzeichneten Abschnitt des Schlierbachweges wird für SchülerInnen der Oberstufe ab 18 Jahren das Rauchen geduldet (Ausweispflicht). Sie sind für die Sauberkeit dieser "Raucherecke" verantwortlich. Der Zugang zur Raucherecke erfolgt nur über den asphaltierten Teil des Schlierbachweges.
* Die Regelung "Raucherecke" kann jederzeit von der Direktion widerrufen werden.
* Sachbeschädigungen werden von dem, der sie bemerkt, unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Hausmeister gemeldet.
* Es ist auf angemessene Kleidung zu achten.
* Zum Lehrerzimmer haben ausschließlich die Lehrkräfte Zutritt.
* In unterrichtsfreien Stunden sowie der Mittagspause ist der Aufenthalt nur im Eingangs- und Aufenthaltsbereich der Schule gestattet.

1.3. Verhalten bei Unfällen

Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Der betreffende Schüler liefert den im Sekretariat erhältlichen Unfallberichtsbogen vollständig ausgefüllt beim zuständigen Fachlehrer bzw. Klassenlehrer ab.
1.4. Unterrichtsfreie Zwischenstunden im Aufenthaltsraum

Die gesamte Klasse/Gruppe begibt sich in den Aufenthaltsraum, wo eine Anwesenheitskontrolle mithilfe des Klassenbuchs stattfindet. Der aufsichtführende Lehrer entscheidet über den Aufenthalt der Schüler im Außenbereich. Störungen des Unterrichts müssen vermieden werden.
1.5. Verlassen des Schulgeländes

Während der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit ist ein Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet. Volljährige SchülerInnen der Oberstufe dürfen jedoch in unterrichtsfreien Stunden das Schulgelände verlassen.
1.6. Schulfremde Personen

Der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung der Direktion bzw. der erweiterten Schulleitung gestattet.
2. Klassenraumordnung

2.1. Alle SchülerInnen sind mitverantwortlich für die gute Instandhaltung und Sauberkeit in ihrem Klassenraum bzw. Unterrichtsraum, d.h.:

* Sie gehen mit der Einrichtung im Unterrichtsraum sorgfältig um.
* Sie stuhlen nach der letzten Unterrichtsstunde im betreffenden Unterrichtsraum auf.

2.2. Klassenordner
Jeder Klassenlehrer bestimmt in wöchentlichem Wechsel zwei Klassenordner, deren Namen im Klassenbuch einzutragen sind. Die Klassenordner erfüllen folgende Aufgaben:

* Sie säubern die Tafel für die bevorstehende Unterrichtsstunde.
* Sie achten darauf, dass ein Schwamm/ Tafellappen vorhanden ist.
* Sie lüften das Klassenzimmer in den Pausen.
* Beim Verlassen des Klassenzimmers - auch wenn die Klasse nur für einzelne Stunden abwesend ist - achten sie darauf, dass das Licht gelöscht, der Schrank geschlossen ist und die Fenster geschlossen sind.
* Sie melden festgestellte Schäden / Beschädigungen an Klassenraum oder Klassenraumeinrichtung umgehend an das Sekretariat bzw. dem Hausmeister.

3. Pausenordnung

3.1. Kleine Pausen

In der kleinen Pause dürfen die SchülerInnen im Schulgebäude (Klassenraum, Korridore) bleiben.
3.2. Große Pause

* Während der großen Pause halten sich die Schülerinnen und Schüler entweder - abgesehen von Fachräumen - im Schulgebäude oder auf einer der Pausenflächen auf. Pausenflächen sind
o der Innenhof, der Südhof
o der Schulzugangsweg (nur Oberstufe)
* Während der großen Pausen darf das Schulgebäude über den Ausgang zur Schlierbachstrasse nicht verlassen werden. Der Gehweg der Schlierbachstrasse und der angrenzende Parkplatz sind kein Pausengelände.

3.3. Pausenende

Beim Läuten zum Unterricht sind SchülerInnen unterrichtsbereit an ihrem Platz im Klassenraum bzw. vor dem Fachraum für die betreffende Unterrichtsstunde. Ist fünf Minuten nach dem Läuten zum Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft gekommen, so meldet dies der Klassensprecher oder die Klassensprecherin unverzüglich auf dem Sekretariat.
3.4.

Die Regelung für die Benutzung der Pausenflächen gilt auch für Freistunden, sofern der aufsichtführende Lehrer im Aufenthaltsraum dies genehmigt.
4. Ergänzende Regelungen

4.1. Entschuldigungspraxis

* Ein Erziehungsberechtigter muss das Sekretariat am 1. Fehltag telefonisch benachrichtigen.
* Spätestens am dritten Tag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
* Für vorhersehbare Fehlzeiten (Arztbesuche, Konfirmation, usw.) sind die Beurlaubungen frühzeitig beim Klassenlehrer zu beantragen.
* Die Entlassung aus dem Unterricht während der Unterrichtszeit aus plötzlich auftretenden zwingenden Gründen ist nur durch die Fachkraft der betreffenden Stunde möglich. Nicht volljährige SchülerInnen melden sich auf dem Sekretariat ab und lassen das für solche Fälle vorgesehene Formblatt durch die Erziehungsberechtigten ausfüllen. Eine Entlassung kann nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten erfolgen.

4.2.

Die Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Wer nur kurzfristig von diesem Unterricht befreit ist, muss in der Schulstunde anwesend sein oder richtet sich nach den besonderen Anweisungen der Lehrkraft.
4.3.

Jegliche Nutzung von Schulräumen / des Schulgeländes außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts bedarf der Genehmigung des Direktors.
4.4.

Diese Hausordnung schließt die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchverordnung) ein.
5. Zusatzbestimmungen zur Mensa

Grundsätzlich soll ein Verhalten in der Mensa eingehalten werden, das allen Benutzern ein größtmögliches Maß an Ruhe und damit an Erholung bietet (z. B. kein Herumwerfen von Pommes, kein Spielen oder Lärmen mit Geschirr bzw. Besteck, kein Herumschreien usw.).
Als Aufenthaltsbereich innerhalb des Schulgeländes gelten in der 6. Stunde die Mensa, der Aufenthaltsraum und die Schulhöfe. In der 7. Stunde sind hierfür vorgesehen die für die verschiedenen Jahrgangsstufen ausgewiesenen Aufenthaltsräume, der Aufenthaltsraum selbst, die Schulhöfe und die Mensa, wobei in der Mensa in der 7. Stunde keine Hausaufgaben gemacht werden dürfen.

* Die Schüler belegen die Plätze in der Warteschlange der Essensausgabe ohne Rucksack oder Schultasche in der Reihenfolge ihrer Ankunft. Das bedeutet, dass es kein Drängeln oder Vordrängeln gibt, aber auch keine Reservierung von Plätzen in der Schlange.
* Die Taschen oder Rucksäcke werden vor dem Anstehen in der Schlange im Bereich des Bühnenvorhangs der Mensa abgelegt und nicht am Sitzplatz.
* Jeder Schüler, der in der Mensa isst, braucht ein Tablett, da dies die Sauberkeit auf Boden und Tischen unterstützt und die Geschirr-Rückgabe im Abräumwagen erleichtert.
* Die Speisen der Mensa-Küche dürfen nur innerhalb der Mensa verzehrt werden.
* Aus Sicherheitsgründen ist ein Kippen und Anlehnen der Stühle an die Tische nicht gestattet, auch nicht zur Reservierung von Sitzplätzen.
* Die Plätze werden sauber verlassen. Dazu gehört, den Stuhl wieder an den Tisch zu rücken, Essensreste auf Tisch und Boden zu beseitigen (z. B. auf das eigene Tablett legen) und das Tablett in den Abräumwagen zu räumen.
* Bei größeren Verschmutzungen (z. B. umgefallene Getränkeflaschen, Ketchup- oder Mayo-Reste auf Tisch, Stuhl oder Boden) meldet sich der verantwortliche Schüler beim Küchenpersonal.

6. Zusatzbestimmungen zur S1 Schüler-Bibliothek

* In der Mittagspause oder in unterrichtsfreien Stunden (nach Absprache mit der aufsichtsführenden Lehrkraft) ist ein Besuch / Aufenthalt in der Schüler-Bibliothek möglich.
* Als zusätzlicher Aufenthaltsraum für die 6. + 7. Stunde steht die Schüler-Bibliothek allen Schülern zur Verfügung.
* Dies gilt selbstverständlich nur zu den vor der Türe angegebenen Öffnungszeiten.
* In der Schüler-Bibliothek gelten die bei der Anmeldung unterschriebenen Regeln.



Die Schulordnung des THG gibt es auch zum Download: Schulordnung im pdf-Format.


 
Frederik G.
Beiträge: 8
Registriert am: 04.10.2010


   

**

Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz